Allgemeine Geschäftsbedingungen Schneebeben
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Publikationen bietet der Kunde der Mundus Nivis GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder über das Internet schriftlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Eine Reservierung ist grundsätzlich nicht möglich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Mundus Nivis GmbH zustande. Über die Annahme, informiert die Mundus Nivis GmbH durch Übersendung der Buchungsbestätigung / Rechnung.
1.2. Liegen dem Kunden die Reise- und Zahlungsbedingungen der Mundus Nivis GmbH bei der Anmeldung nicht vor, übersendet die Mundus Nivis GmbH dem Kunden diese auf Wunsch mit der Buchungsbestätigung/Rechnung. Der Vertrag kommt nach Zusendung der Buchungsbestätigung / Rechnung zustande.
1.3. Die bei der Buchung zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für Veranstaltungen der Mundus Nivis GmbH verwendet.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von der Mundus Nivis GmbH vor, an das die Mundus Nivis GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt, was auch durch eine Voraus- oder Anzahlung erfolgen kann, oder dem neuen Angebot nicht widerspricht.
1.5. Für den etwaigen Verlust Ihrer Reisedokumente übernimmt die Mundus Nivis GmbH keine Haftung.
1.6. Der Kunde bestätigt mit dem Absenden der Buchung seine Vertragsverpflichtungen für sich und alle mit angemeldeten Personen. Bei Hotline-Buchungen via Telefon gilt die Annahme der AGBs und das Bestätigen der Richtigkeit der Daten als Einwilligung zum Reisevertrag.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird mit Aushändigung der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Zahlung des Gesamtpreises der Rechnung fällig, die in der Regel innerhalb von 3 - 10 Tagen per Lastschrift eingezogen wird. Sollte die Lastschrift mangels Deckung von Ihrer Bank zurück gefordert werden, entstehen Kosten von mindestens EUR 18,- (EUR 8,- Bankgebühr zzgl. EUR 10,- Bearbeitungsgebühr), welche dem Kunden weiter berechnet werden müssen.
2.2. Kann die Mundus Nivis GmbH Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist das Alternativangebot von dem Kunden nicht angenommen worden, wird die Mundus Nivis GmbH den von dem Kunden eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag baldmöglichst erstattet.
2.3. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist die Mundus Nivis GmbH nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Nummer 5.3 zu verlangen.
3. Leistungen, Preise
3.1. Die von der Mundus Nivis GmbH geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung unseres Prospektes und der Reisebestätigung.
Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von der Mundus Nivis GmbH.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Mundus Nivis GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Bis zu vier Monate nach Vertragsschluss kann die Mundus Nivis GmbH Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderungen erfolgen, wird die Mundus Nivis GmbH den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises ist der Kunde berechtigt kostenlos zurückzutreten. Der Kunde hat die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistungen der Mundus Nivis GmbH gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies kann allerdings Kosten in Form von Storno- oder auch Umbuchungsgebühren verursachen. Der Rücktritt
muss unter Angabe der Reisevorgangsnummer erklärt werden. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt die Mundus Nivis GmbH dem Kunden dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Mundus Nivis GmbH.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse, Krankheit, usw.), kann die Mundus Nivis GmbH angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen von der Mundus Nivis GmbH berücksichtigt.
5.3. Die Mundus Nivis GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
Es besteht die Möglichkeit bis Donnerstag 12.00 Uhr vor Reiseantritt die Fahrt umzubuchen. Hierbei entstehen Umbuchungsgebühren in folgender Höhe:
- Tagesfahrten: EUR 5,-
- 2- Tagesfahrten EUR 20,-
Nach dieser Frist gilt eine Umbuchung wie eine Stornierung.
Stornierung:
Es besteht die Möglichkeit bis einen Tag vor Reisetermin bis 16.00 Uhr die Reise zu stornieren. Nach diesem Zeitpunkt muss der komplette Reisepreis gezahlt werden, unabhängig davon ob man an der Reise teilnimmt oder nicht. Es kann telefonisch oder per E-Mail storniert werden. Die Staffelung zählt für alle Tagesreisen pro Person.
Fahrt am Samstag: bis einschließlich Dienstag vor Reiseantritt pauschal: EUR 15,- pro Person
Fahrt am Sonntag: bis einschließlich Mittwoch vor Reiseantritt pauschal: EUR 15,- pro Person
Fahrt am Samstag: bis einschließlich Mittwoch vor Reiseantritt pauschal: EUR 22,- pro Person
Fahrt am Sonntag: bis einschließlich Donnerstag vor Reiseantritt pauschal: EUR 22,- pro Person
Fahrt am Samstag: bis einschließlich Donnerstag vor Reiseantritt pauschal: EUR 30,- pro Person
Fahrt am Sonntag: bis einschließlich Freitag vor Reiseantritt pauschal: EUR 30,- pro Person
Fahrt am Samstag: bis einschließlich Freitag 16:00 Uhr vor Reiseantritt pauschal: EUR 35,- pro Person
Fahrt am Sonntag: bis einschließlich Samstag 16:00 Uhr vor Reiseantritt pauschal: EUR 35,- pro Person
Für alle Mehrtagesfahrten gilt je Person:
bis einschließlich Dienstag vor Reiseantritt pauschal: EUR 20,- pro Person
bis einschließlich Mittwoch vor Reiseantritt pauschal: EUR 30,- pro Person
bis einschließlich Donnerstag vor Reiseantritt pauschal: EUR 50,- pro Person
bis einschließlich Freitag 16:00 Uhr vor Reiseantritt pauschal: EUR 85,- pro Person
Nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen am Abreisetag (no Show): 100% des Reisepreises!
Bei zu später Stornierung wird der gesamte Reisepreis und ggf. Kurspreis einbehalten. Eine Rückvergütung ist bei Krankheit oder Verletzung etc. ausgeschlossen. Aus diesem Grund bietet Mundus Nivis GmbH verschiedene Zusatzversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen der Europäischen Reiseversicherung an. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Mundus Nivis GmbH die konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Die Mundus Nivis GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, Dem Kunden die Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.4. Die Mundus Nivis GmbH bittet den Kunden, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reisevorgangsnummer mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Umbuchungen oder Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder Zustiegsstellen vorgenommen, erhebt die Mundus Nivis GmbH pauschal 5,00 € pro Person soweit die Mundus Nivis GmbH nicht eine höhere Entschädigung nachweisen kann, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, ist die Mundus Nivis GmbH berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten von pauschal 5,00 € je Person, zu verlangen. Eine Änderung der angemeldeten Person kann bis einschließlich Freitag 16:00 Uhr vor Reiseantritt vorgenommen werden. Kunde und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Die Mundus Nivis GmbH kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von der Mundus Nivis GmbH ausgewiesenen Kosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1. Etwaige nicht in Anspruch genommene Teilleistungen können erst nach Zustimmung der Leistungsträger (Transportgesellschaften, Hotels, Reedereien, Freizeitparkbetreiber, Ticketagenturen, Reiseleitungen usw.) rückvergütet werden. Fahrgelderstattungen unterliegen den Bestimmungen der zuständigen Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaften. Fahrgelderstattungen können von der Mundus Nivis GmbH nicht vorgenommen werden. Die Mundus Nivis GmbH leitet diese für den Kunden gerne an die zuständigen Verkehrsgesellschaften weiter. Die Mundus Nivis GmbH wird sich um die Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. In Interesse des Kunden empfiehlt die Mundus Nivis GmbH, sich nicht in Anspruch genommene Leistungen von der Reiseleitung oder dem Leistungsgeber schriftlich bestätigen zu lassen. Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Kunden liegt (z.B. Krankheit), versucht die Mundus Nivis GmbH bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1. Die Mundus Nivis GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- Ohne Einhaltung einer Frist / jederzeit: der Reisevertrag kann von der Mundus Nivis GmbH fristlos gekündigt werden, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für die Mundus Nivis GmbH und/oder andere Reisegäste nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Der Mundus Nivis GmbH steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
- Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, ist die Mundus Nivis GmbH verpflichtet, unverzüglich, nach Eintritt der Voraussetzungen, für die Nichtdurchführung der Reise Sie hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis vollständig und baldmöglichst zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Mundus Nivis GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 II BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die Mundus Nivis GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisegast zur Last.
9. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die Mundus Nivis GmbH sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Die Mundus Nivis GmbH kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn der Kunde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und der Kunde deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen hat. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Mundus Nivis GmbH innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so kann der Kunde, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (Schriftform aus Beweissicherungsgründen unbedingt empfohlen) zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden oder zu erreichen, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises nicht ein.
9.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, alkoholische Getränke mitzubringen. Zudem sind Reiseleiter oder Busfahrer berechtigt, widerrechtlich mitgebrachte Alkoholika zu beschlagnahmen und diese erst nach der Fahrt wieder an den Gast auszuhändigen.
10. Haftung, Verjährung
10.1. Die Haftung der Mundus Nivis GmbH aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Mundus Nivis GmbH herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
10.2. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Eintrittskarten, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in den Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haftet die Mundus Nivis GmbH auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.3. Die Teilnahme an Reisen mit erhöhten Risiken (z. B. Skifahren, Snowboarden, Gebirgssportarten, usw.) erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eine Aufsichts- und Haftungspflicht für minderjährige Teilnehmer übernimmt die Mundus Nivis GmbH ausdrücklich nicht.
10.4. Für alle gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Mundus Nivis GmbH bei Sachschäden bis 4000,00 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss eines entsprechenden Versicherungspaketes empfohlen.
10.5. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche muss der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich der Mundus Nivis GmbH gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur
dann noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne dessen Verschulden gehindert war. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Diese Ansprüche des Kunden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Kunden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren betroffenen Ansprüche in zwei Jahren.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Der Kunde hat Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes zu beachten, denn er ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Mundus Nivis GmbH hätte ihn nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind.
11.2. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gilt die Ziffer 5 (Stornierung).
11.3. Passbestimmungen: Jeder Kunde i. S. v. Ziffer 11.1 ist selbst verantwortlich, dass er einen zeitlich gültigen Reisepass mitführt. Bei Reisen in die Schweiz, Tschechien, Ungarn, Slowakei und die EU-Staaten genügt der zeitlich gültige Bundespersonalausweis (Kennkarte).
11.4. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen
Standard. Der Kunde hat daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise zu beachten.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Reiseveranstalter und den Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2. Der Kunde kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
12.3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisegasts maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Alle Angaben in den Prospekten der Mundus Nivis GmbH sowie im Internet werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
13.3. Den Anweisungen der Reiseleiter und der Veranstalter ist für die Dauer der Reise unbedingt folge zu leisten, solange diese nicht unsinnig sind.
13.4. Grobe Verschmutzungen im Bus oder Räumlichkeiten des Events, die fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind vom Verantwortlichen in Form einer Pauschale zu tragen. Die Pauschale richtet sich nach der Art und Intensität der Beschädigung.
13.5. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14. Ausschluss des Reiseteilnehmers
14.1. Sollte ein Kunde grob gegen die Sitten und Gebräuche des Gastlandes oder gegen die Anweisungen des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter verstoßen oder die Reisegruppe oder den Reiseablauf stören, so kann er ohne Erstattung des Reisepreises vom weiteren Verlauf der Reise ausgeschlossen werden. Hierdurch entstehende Kosten, wie z. B. für die außerplanmäßige Rückreise, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

Veranstalter von Schneebeben ist die
Mundus Nivis GmbH
Proviantbachstraße 1 1/2
86153 Augsburg
Telefon: 01805 / 58 33 99*
Fax: 0821 / 650 715 20
E-Mail: info(at)schneebeben.de
*(0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobil max. 0,42 €/Min.)
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